Die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig machen
Zur heutigen Änderung des Krankenhausgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit der heutigen Gesetzesänderung verbessern wir weiter die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung. Als CDU-Landtagsfraktion bekennen wir uns ausdrücklich zu allen bisherigen Krankenhausstandorten und stehen einer Profilierung im Sinne des Patientenwohls offen gegenüber. Mit der Beschaffung und Verwendung einer einheitlichen Software bei den Rettungsdiensten und Krankenhäusern wird sichergestellt, dass ein Notfallpatient zu der Klinik gebracht wird, die über die entsprechenden Kapazitäten verfügt. Irrfahrten und ergebnislose Wartezeiten vor Notaufnahmen sollen damit endgültig der Vergangenheit angehören. Zudem schaffen wir Rechtssicherheit beim Einsatz der Notfallsanitäter im Rettungsdienst.“
Dazu ergänzt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernhard Bönisch: „Als wesentliche Neuerung sei auf die Ausgestaltung der Institution des Patientenfürsprechers hingewiesen. Dieser soll in jedem Krankenhaus für die Dauer von 4 Jahren bestellt werden, den Patienten mit Rat und Tat zur Seite stehen und bei auftretenden Problemen moderieren. Das kann dem Patienten genauso nützlich sein wie dem behandelnden Krankenhauspersonal.“