Demokratische Teilhabe ermöglichen
In erster Beratung wird heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes im Landtag debattiert. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Als Koalition wollen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnellstmöglich in Landesrecht umsetzen. Damit wird die Teilnahme von Betreuten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachten Personen an demokratischen Wahlen ermöglicht. Dieser Personenkreis soll daher bereits am 26. Mai 2019 an den Kommunalwahlen teilnehmen. Dies gilt nicht für die ebenfalls an diesem Tag stattfindenden Europawahlen, da der Bundesgesetzgeber nicht so schnell war.
Die Teilhabe von Menschen an demokratischen Prozessen ist weiter zu stärken. Die Gemeinden in unserem Land haben in der Vergangenheit und Gegenwart große Anstrengungen unternommen, um die Anzahl von barrierefreien Wahllokalen zu erhöhen. Wir unterstützen ausdrücklich diese Bemühungen und setzen darauf, dass dies die Gemeinden auch weiterhin tun.
In unser eigenes Hausaufgabenheft schreiben wir den Auftrag, unsere Programme und politischen Informationen auch in einfacher Sprache und möglichst barrierefrei für Menschen mit Einschränkungen von Sinnesfähigkeiten (sehen und/oder hören) bereitzustellen. Die Koalitionsfraktionen haben daher einen entsprechenden Entschließungsantrag auf den Weg gebracht.“