Das Grüne Band ist ein Erinnerungs- und kein Naturschutzprojekt!
Im Nachgang zum Ilsenburger Forum zur geplanten Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument durch das Land Sachsen-Anhalt erklären der regionale CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten des Landtages Bernhard Daldrup sowie der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, der Quedlinburger Landtagsabgeordnete Ulrich Thomas:
„Wir möchten nochmals klarstellen, dass der Bereich an der ehemaligen innerdeutschen Grenze im Zusammenhang mit der geplanten Ausweisung als Nationales Naturmonument kein neuer Naturschutzbereich werden darf. Vielmehr muss dieser Raum in geeigneter Weise der Erinnerungskultur an die innerdeutsche Teilung für nachfolgende Generationen zugänglich gemacht werden. Das heißt, dass es keinerlei Betretungsverbote, sonstige neue Absperrungen oder Zäune und damit eine ‚neue Grenze‛ aufgrund von Naturschutzvorgaben geben darf. Ebenso darf es nicht zu neuen Ungerechtigkeiten durch Missachtung des Eigentumsrechtes in den betroffenen Gebieten kommen. Das reguläre Flurneuordnungsverfahren ist strikt anzuwenden.
Zudem müssen bestehende Vereine und Initiativen, die sich bereits seit Jahrzehnten ehrenamtlich um die Pflege der Erinnerungskultur entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze kümmern, z. B. der Heimatverein Abbenrode, der Jungbornverein Stapelburg, die Projektgruppe des Osterwiecker Gymnasiums oder der Harzer Grenzerkreis künftig einen Anspruch auf auskömmliche finanzielle Förderung haben. Daher ist eine Eingliederung in eine der bestehenden Landesstiftungen nicht zielführend, so müssten die Vereine mit anderen Kultur- und sonstigen Initiativen im Land um Fördermittel konkurrieren. Stattdessen muss die Erinnerungskultur entlang des Grünen Bandes als eigenständige Aufgabe des Landes im neuen Gesetz zur Ausweisung des Nationalen Naturmonumentes verankert sein. Dazu wurde ein entsprechender Beschluss der CDU-Landtagsfraktion gefasst. Ohne Berücksichtigung der genannten Punkte wird die CDU-Landtagsfraktion dem Gesetz nicht zustimmen können.“