Widerspruchsregelung bedingt intensive Informationsarbeit
Zur heutigen Berichterstattung zur Einführung einer Widerspruchsregelung für Organspenden erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Als CDU-Landtagsfraktion stehen wir der Debatte zur Einführung der Widerspruchsregelung für Organspenden offen gegenüber. Der Vorteil der Widerspruchslösung wäre unter anderem, dass der Gegensatz zu der laut Umfragen hohen Bereitschaft zur Organspende und der relativ geringen Dokumentation dieses Willens, zum Beispiel in Form von Organspendeausweisen, aufgelöst werden könnte.
Eine intensive Informations- und Aufklärungsarbeit zum Thema Organspende wäre aus unserer Sicht ebenfalls extrem wichtig. Auch die organisatorischen Rahmenbedingungen, inkl. der finanziellen Ausstattungen für die Kliniken wären mit zu betrachten.“