UN-Migrationspakt bedarf weiterer Prüfung
Der Landtag hat heute zum UN-Migrationspakt debattiert. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer sowie bundes- und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Nach Auffassung der CDU-Fraktion bedarf dieser geplante Migrationspakt einer eingehenden parlamentarischen Prüfung, denn Bundestag und Bundesrat waren bisher nicht beteiligt. Der Rückzug einiger Länder und weitere Ankündigungen anderer Länder, nicht zu unterzeichnen, werfen Fragen auf. Fraglich ist unter anderem, wie unter diesen Voraussetzungen eine internationale Zusammenarbeit funktionieren soll.
Fakt ist auch, dass Migration nicht nur positive Effekte mit sich bringt. Die Flüchtlingskrise 2015 hat dies deutlich gezeigt. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass ein so sensibles Thema lange Zeit unter dem Radar der Öffentlichkeit geblieben ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass aus derartigen internationalen Erklärungen durchaus verbindliche Regelungen entstehen können. Aus diesem Grund ist eine Befassung parlamentarischer Gremien und eine bessere Kommunikation notwendig.“
Hintergrund:
In seinem Kern formuliert das Dokument 23 Ziele, an denen sich eine „sichere, geordnete und reguläre Migration“ orientieren soll. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wollen den Global Compact for Migration im Dezember 2018 in Marokko unterzeichnen.