Schulgesetznovelle nimmt Fahrt auf und kommt auf die Zielgerade
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur fasste dieser mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen und für Arbeit, Soziales und Integration. Dies kommentiert die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, wie folgt:
„Wir bringen die Schulgesetznovelle nunmehr auf die Zielgerade. Wesentliche Bestandteile wie die CDU-Forderung nach Aufnahme eines Grundschulverbundes in das Schulgesetz, aber auch die Erhöhung der Finanzhilfe für freie Schulträger wurden heute in der Novelle ergänzt bzw. neu aufgenommen. Der Grundschulverbund wird außerhalb von Oberzentren oder Mittelzentren im Sinne von § 5 Abs. 3 des Landesentwicklungsgesetzes ermöglicht und kann aus einem Hauptstandort und mindestens einem Teilstandort bestehen. Die Mindestgröße des Teilstandortes beträgt dabei 40 Schülerinnen und Schüler. Zur Bildung eines Grundschulverbundes ist von der Grundschule ein mit dem Schulträger abgestimmtes pädagogisches und organisatorisches Konzept vorzulegen.
Zugunsten der freien Träger wurde die Erhöhung der Finanzhilfe auf 95 Prozent der Personalkosten und die Erhöhung der Sachkosten auf 20 Prozent des Personalkostenzuschusses beschlossen, für Förderschulen auf 30 Prozent des Personalkostenzuschusses. Ferner wurde die Aufnahme einer Regelung eines ‚bewährten Trägers‛ beschlossen, nach der eine vorzeitige Finanzhilfe (vor Ablauf der Dreijahresfrist) ausnahmsweise in den Fällen gewährt werden kann, in denen Einvernehmen mit dem öffentlichen Schulträger besteht und in denen die Anerkennungsvoraussetzungen an einer anderen Schule im Land Sachsen-Anhalt bereits erbracht sind. Diese vorzeitige Finanzhilfe soll im zweiten Jahr 75 Prozent und im dritten Jahr 100 Prozent gemäß § 18a Schulgesetz betragen. Weitere Änderungsanträge betreffen die Präambel in § 1 Schulgesetz, nach der jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine Herkunft und seine Ethnie das Recht auf Bildung hat, sowie die verfassungsrechtlich begründete Schulpflicht und deren schulgesetzliche Ausgestaltung. Es wird zukünftig ein Zwangsgeld vorgeschaltet, das die Bedeutung der Schulpflicht zusätzlich betont.
Wir haben als Koalition nach intensiver und ausführlicher Beratung einen wegweisenden Gesetzentwurf der Landesregierung fortgeschrieben, der im Juni 2018 in die abschließende Lesung im Parlament gehen wird.“