Rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen, ist originäre Aufgabe des Rechtsstaates
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beschäftigte sich heute mit den Vorkommnissen an der Grundschule Helbra im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat im Ausschuss umfassend zu den Vorkommnissen berichtet. Die gerichtliche Entscheidung ist unter Abwägung allen Für und Widers ergangen. Es liegt in der Natur der Sache, dass gerichtliche Entscheidungen in Familiensachen hoch emotional für die Betroffenen sind. Gerade deshalb sollten insbesondere die Eltern zum Wohle des Kindes handeln. Das dies hier stets geschehen ist, daran habe ich meine Zweifel.
Bei dem gerichtlichen Beschluss handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel. Rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen, ist originäre Aufgabe eines Rechtsstaates. Oberstes Ziel ist es natürlich, dies im Einvernehmen mit den Beteiligten zu tun.
Nachdem dies im vorliegenden Fall mehrfach nicht gelungen ist, war der stattgefundene Einsatz ultima ratio. Er wurde sorgfältig geplant und der Vollstreckungsort unter allen rational zu berücksichtigenden Gesichtspunkten ausgewählt. Behördliches Fehlverhalten ist für mich nicht erkennbar.“