Quorum für die Wahl ist nicht verhältnismäßig
Zur heutigen Nicht-Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Es ist festzustellen, dass der Vorschlag der Landesregierung für die Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz erneut nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit erreichen konnte. Die erreichten 48 Stimmen implizieren, dass die Koalitionsfraktionen geschlossen hinter dem Vorschlag standen.
Es ist äußert bedauerlich, dass ein versierter Fachmann keine notwendige Mehrheit im Plenum finden konnte. Die CDU-Fraktion trägt sich daher mit der Überlegung, die notwendigen Quoren für die Wahl von Landesbeauftragten kritisch zu hinterfragen, da diese im Angesicht des Quorums für die Wahl des Ministerpräsidenten, nicht verhältnismäßig sind.
Fakt ist, die CDU-Fraktion hat hinter dem Vorschlag, Nils Leopold zum Landesdatenschutzbeauftragten zu wählen, gestanden.“