Qualität und Quantität der Krankenhausversorgung muss stimmen
Zum Entwurf einer Änderung des Krankenhausgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Als CDU-Landtagsfraktion bekennen wir uns klar zum Erhalt aller Krankenhausstandorte im Land. Dabei hat die Patientensicherheit absolute Priorität. Dazu zählt auch, dass die Qualitätskriterien, die durch die entsprechenden medizinischen Fachgesellschaften erstellt worden sind, bei der Krankenhausplanung mitberücksichtigt werden. Sollten einzelne Kliniken diese Maßstäbe nicht erfüllen können, soll ihr Versorgungsauftrag reduziert oder ganz gestrichen werden. Das kann jedoch nur der allerletzte Schritt sein.
Aufgrund aktueller Erfahrungen im Land bezüglich der Notfallversorgung sind hier Verbesserungen notwendig. Mit der geplanten einheitlichen Softwarelösung wird sichergestellt, dass die Patienten im Fall der Fälle schnellstmöglich zu einem Krankenhaus gebracht werden, wo sie entsprechend behandelt werden können und das auch über Kreisgrenzen hinweg. Die CDU-Fraktion begrüßt die geplante Einführung von Patientenfürsprechern, da diese für eine verbesserte Kommunikation zwischen Patienten bzw. ihren Angehörigen und dem Klinikpersonal sorgen wird.“