Qualität und Finanzierung der Kinderbetreuung werden weiter verbessert
Zur heutigen Beschlussfassung zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Am Ende eines langen Prozesses wurden heute Änderungen des Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Gegenüber dem Entwurf der Landesregierung, der im September eingebracht wurde, gab es einige Änderungen. So wurden die Rechte der Elternvertretungen, zum Beispiel bei der Auswahl der Essenanbieter, weiter ausgebaut. Bezüglich der Regelungen zum Betreuungsumfang, zum Beispiel im Hortbereich, wurden Klarstellungen vorgenommen, um die Bedenken der Träger der entsprechenden Einrichtungen aufzunehmen.
Wir haben klargestellt, dass Kindertagespflege ein gleichberechtigtes Betreuungsangebot darstellt. Auch die Rolle der Gemeinden wurde weiter gestärkt. Geblieben sind die Verbesserung der Geschwisterregelungen zur Beitragsfreiheit, eine bessere Nachvollziehbarkeit der finanziellen Beteiligung des Landes an den Kosten der Kinderbetreuung sowie die Berücksichtigung von Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub, Fortbildung) bei der Berechnung des Betreuungsschlüssels.
Wir sind uns bewusst, dass nicht alle während des Prozesses formulierten Wünsche und Erwartungen erfüllt wurden, auch nicht unsere eigenen. Es handelt sich aber um einen tragfähigen Kompromiss. Die derzeit teilweise bestehenden Unsicherheiten können bis zum vollständigen In-Kraft-Treten aller Regelungen zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2019 aus unserer Sicht beseitigt werden.“