Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes ausweiten
Anlässlich der aktuellen Überprüfungen der Abwasserzweckverbände hinsichtlich derivativer Finanzgeschäfte durch den Landesrechnungshof und der Diskussion um eine mögliche Ausdehnung der Prüfrechte auf Kommunen unter 25.000 Einwohnern erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata, und das Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen, Guido Heuer:
„Abwasserzweckverbänden ist es, ebenso wie Kommunen, untersagt spekulative Geschäfte zu betreiben. Die aktuelle Prüfung der Abwasserzweckverbände im Hinblick auf spekulative Derivatgeschäfte ist daher mehr als folgerichtig, denn Abwasserzweckverbände sind zu soliden und risikoarmen Finanzgeschäften gesetzlich verpflichtet. Mit Blick auf die derzeitige Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes werden wir uns deshalb für eine deutlich schärfere Regelung bezüglich der Derivatgeschäfte einsetzen.
Daher wollen wir auch die Grenze der Prüfrechte des Landesrechnungshofs für Kommunen unter 25.000 Einwohnern anlassbezogen öffnen. Derzeit sind die Landkreise mit ihren Gemeindeprüfungsämtern für die Kontrollen zuständig. Um aber ein einheitliches Verfahren zu garantieren und eine Entlastung der Landkreise zu erlangen, ist die Verlagerung der Prüfrechte auf den Landesrechnungshof sinnvoll.
Darüber hinaus überlegt die CDU-Fraktion, ein etwaiges Prüfrecht des Landesrechnungshofes auch auf die Sozialverbände auszuweiten, da sie für ihre Arbeit einen wesentlichen Anteil vom Landeshaushalt erhalten.“