Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird moderner
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Entwurf eines Gesetzes zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt Daniel Sturm, Mitglied der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die traditionellen Rundfunkprogramme verlieren, gerade in der jungen Altersgruppe, immer mehr an Bedeutung. Auf diese Veränderung muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk reagieren und sich moderner aufstellen. Die vielfältigeren Mediatheken und die Verlinkung auf Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur schaffen für den Bürger einen wirklichen Mehrwert. Dies sind wichtige Schritte zur Modernisierung. Der Gesetzentwurf bildet die dafür notwendige Rechtsgrundlage.“
Markus Kurze, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ergänzt: „Auch mit der Modernisierung bleibt die CDU-Fraktion ihrem Grundsatz der Beitragsstabilität beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk treu. Es muss weiter über Ideen zur Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachgedacht werden.“
Hintergrund:
Der Entwurf des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags enthält Änderungen, die der dringend notwendigen Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen. Der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde im Oktober von allen Ländern unterzeichnet. Damit er pünktlich am 1. Mai 2019 in Kraft treten kann, bedarf es der Ratifizierung der Landtage.