Mehr Unterstützung und Verbesserung im Sozialbereich
Der Landtag befasst sich heute in erster Beratung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes sowie weiterer tariflicher Anpassungen. Dazu erklärt Tobias Krull, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Mit der Erhöhung des Blindengeldes um 40 Euro auf 360 Euro monatlich, kommen wir einer langjährigen Forderung der Betroffenen und ihrer Verbände nach. Wir sind froh, gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern die notwendige Gesetzesänderung jetzt auf den Weg gebracht zu haben.
Mit dieser Sozialleistung werden die Blinden bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt. Damit soll der Mehraufwand, der sich für die Betroffenen durch ihre Erkrankung ergeben, ein Stück weit ausgeglichen werden. Es geht dabei um soziale Teilhabe und die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern.
Im Rahmen des Gesetzespakets sollen auch zusätzliche Finanzmittel für die sozialen Beratungsstellen und die Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen bereitgestellt werden.“