Medizinische Grundversorgung muss gesichert bleiben
Zur Aktuellen Debatte zum Thema „Das Streben nach Rendite: Gefahrenfaktor für die medizinische Grundversorgung in Sachsen-Anhalt“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die medizinische Grundversorgung in Sachsen-Anhalt muss auf jeden Fall gesichert bleiben, dies gilt insbesondere für die Krankenhausversorgung. Durch die derzeitige Krankenhausstruktur in unserem Bundesland, mit vorhandenem Anpassungsbedarf, wird diese gesichert. Natürlich sind Berichte über die Abmeldung von Stationen und damit die eingeschränkte Verfügbarkeit von Notaufnahmen in Krankenhäusern besorgniserregend.
Forderungen nach Verstaatlichung von Krankenhäusern in privater Trägerschaft aus dem Bauch heraus sind aber nach unserer Ansicht nicht der richtige Weg. Vielmehr gilt es die Hintergründe für die jeweilige Situation zu analysieren. Dazu gehören die Betreiber der Krankenhäuser, die zuständigen Kommunen, die Betreiber des Rettungsdienstes aber auch die Beschäftigtenvertreter sowie die Krankenkassen an einen Tisch. Das Land kann dabei bei Bedarf eine Vermittlerrolle einnehmen.
Im Rahmen der geplanten Anpassung des Krankenhausgesetzes wird zu prüfen sein, ob die bestehenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei der Nichterfüllung des Versorgungsauftrags durch den Träger des betreffenden Krankenhauses angepasst werden müssen.“