Kommunalrecht modernisiert – Bürgerbeteiligung gestärkt
Zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit dem heutigen Beschluss für die Änderung der Kommunalverfassung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und verbessern gleichzeitig die Elemente der direkten Demokratie. Dazu gehört, dass Einwohneranträge, also die Aufforderung an die Gemeinde- bzw. Stadträte sich mit einem Thema zu beschäftigen, zukünftig nur noch von 3 Prozent der Einwohner unterstützt werden müssen, um erfolgreich zu sein. Auch die Quoren für den Erfolg von Bürgerentscheiden senken wir auf den bundesdeutschen Durchschnitt von 20 Prozent.
Fragen der Mitglieder der Vertretung, also Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte, sind zukünftig innerhalb eines Monats durch die Verwaltung zu beantworten. Weitere Änderungen im KVG zielen auf bessere Möglichkeiten der Mitarbeit auf kommunaler Ebene ab, zum Beispiel für Senioren oder Kinder und Jugendliche. Zusätzlich wird es demnächst in allen Ausschüssen Bürgerfragestunden geben.
Gerade in Anbetracht der im kommenden Jahr anstehenden Kommunalwahlen setzen wir uns weiter für eine starke kommunale Selbstverwaltung ein.“