Kirchenasyl nicht grundsätzlich in Frage stellen
Zur heutigen Landtagsdebatte zum Kirchenasyl, erklärt der Beauftragte für Kirchenfragen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann:
„Die Gewährung von Asyl obliegt einzig dem Staat. Behörden entscheiden in rechtsstaatlichen Verfahren, ob Schutz gewährt wird oder nicht. Diese Entscheidungen können gerichtlich überprüft werden. Ein eigenes Asylrecht steht den Kirchen aber nicht zu. Gleichwohl hat das Kirchenasyl eine lange Tradition. Die Kirche nimmt insofern eine Sonderrolle ein, dass sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in besonderen Einzelfällen eine nochmalige Überprüfung anregen kann.
Laut Statistik ist zwar eine leicht steigende, aber dennoch geringe Zahl von Fällen des Kirchenasyls in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen. Diese oft aus Gewissens- und Glaubensgründen unterstützten Fälle sind viel zu sensibel, um politisiert zu werden.“