Kinderförderungsgesetz kommt in den Landtag
Mit dem neuen Gesetz wird die Kinderbetreuung auf eine verlässliche Basis gestellt. Die Finanzierung ist nachvollziehbar, die Rolle der Gemeinden wird gestärkt und mit einem 8-stündigen Anspruch für alle Kinder wird auch dem Bildungsanspruch Rechnung getragen. Erste Schritte zur Verbesserung der Qualität durch die Änderung der Betreuungsschlüssel, zur finanziellen Entlastung der Eltern sowie zur Stärkung der Mitwirkung der Eltern sind ebenfalls Teil der geplanten Änderungen.