Kinderbetreuung wird auf verlässliche Basis gestellt!
Zur Vorlage der Änderungen zum Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Der vorliegende Gesetzesentwurf ist das Ergebnis eines gemeinsamen Ringens der Koalitionspartner, die durchaus mit unterschiedlichen Ansätzen in die Verhandlung gegangenen sind. Aus Sicht der CDU-Fraktion handelt es sich um einen tragfähigen Kompromiss, der die Kinderbetreuung in unserem Land auf eine neue gesetzliche Grundlage stellt. Diese Grundlage kann sich im Ländervergleich sehen lassen! Kein anderes Bundesland hat einen umfangreicheren Betreuungsanspruch vom Tag der Geburt bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr. Auch die Betreuungsquoten liegen, gerade bei den unter dreijährigen Kindern, deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Bei dem jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir natürlich die beteiligten Partner, wie die Träger der Kindertageseinrichtungen, die Kommunen aber auch die Eltern aktiv einbinden. Festzuhalten ist, die Finanzierung ist nachvollziehbar, die Rolle der Gemeinden wird gestärkt und mit einem 8-stündigen Anspruch für alle Kinder wird auch dem Bildungsanspruch Rechnung getragen.
Alle, die mehr Betreuungszeit für ihre Kinder, zum Beispiel wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium brauchen, sollen diese unkompliziert auch für bis zu 10 Stunden täglich erhalten. Erste Schritte zur Verbesserung der Qualität durch die Änderung der Betreuungsschlüssel, zur finanziellen Entlastung der Eltern sowie zur Stärkung der Mitwirkung der Eltern sind ebenfalls Teil der geplanten Änderungen.“