Keine Gesichtsverhüllung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Der Finanzausschuss hat heute ein Verbot der Gesichtsverhüllung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst beschlossen. Damit wird auch die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen untersagt. Zu diesem Zweck soll das Beamtengesetz geändert und ein Gesetz für Vertragsbeschäftigte im Landesdienst, bei den Gemeinden, den Verbandsgemeinden, den Landkreisen sowie den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen beschlossen werden. Dazu erklärt Daniel Szarata, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das freiheitlich-demokratische Gesellschaftsverständnis der CDU ist geprägt von einer offenen Kommunikationskultur. Der offene Austausch zwischen Bürgern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst benötigt neben einer sprachlichen Basis auch eine gut sichtbare Mimik des Gegenübers. Eine Verhüllung des Gesichtes steht dieser offenen Kommunikationskultur entgegen.
Zudem sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst als Repräsentanten des Staates in besonderer Weise der religiösen Neutralität verpflichtet. Sie verpflichten sich in ihrem Verhalten und Auftreten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und müssen diese nach außen vertreten.
Um das Vertrauen in ihr Amt zu gewährleisten sollen die Beschäftigten den Bürgerinnen und Bürgern mit freiem Gesicht gegenüberstehen und insbesondere auf solche Kleidungsstücke verzichten, die als eine Haltung verstanden werden können, die mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie der Gleichstellung zwischen Frau und Mann nicht vereinbar ist.“