Keine Gesichtsverhüllung bei Wahlen und an Schulen
Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfes zum bereichspezifischen Verbot der Gesichtsverhüllung erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Unsere deutsche und europäische Gesellschaft und unser Rechtsstaat leben vom offenen Miteinander und Austausch der Bevölkerung. Ein grundlegender Teil der Kommunikation ist die Mimik, die uns erlaubt, unser Gegenüber zu identifizieren und in den Gesichtszügen des Gesprächspartners zu lesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir u. a. bei Wahlen die deutliche Erkennbarkeit des Gesichts für die Identitätsfeststellung gewährleisten, um die unverfälschte Stimmabgabe zu garantieren. Darüber hinaus richten sich die Regelungen des Gesetzes auch an die Bildungseinrichtungen des Landes. An Schulen muss der Bildungsauftrag erfüllt werden können. Dieser beinhaltet die offene Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern. An Schulen und bei Wahlen ist es das Mindeste, sein Gesicht zu zeigen.
Frauen und Mädchen sollen in allen Bereichen des wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Lebens teilnehmen, sichtbar und vor allem gleichberechtigt sein. Eine Gesichtsverhüllung, wie z.B. die Burka, macht sie unsichtbar, anonym und widerspricht zutiefst unserem Menschen- und Frauenbild.“