Grundlage für gerichtliche Entscheidungen ist immer geltendes Recht, nicht die Meinung der Bevölkerung
Zum heutigen Festakt „25 Jahre Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der heutige Festakt zu ‚25 Jahren Landesverfassungsgericht‘ stand unter dem Motto ‚Demokratie stärken! – Auf welche Klippen unsere Demokratie zusteuert‘.
In den letzten 25 Jahren waren 524 Verfahren am Landesverfassungsgericht anhängig. Dabei handelte es sich primär um kommunale Verfassungsbeschwerden. Themen waren überwiegend Fragen der kommunalen Selbstverwaltung oder die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Dabei haben die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts mitunter zu Kontroversen in der Bevölkerung geführt. Wie dessen Präsident, Lothar Franzkowiak, jedoch ausführte, könne die Grundlage für Entscheidungen nicht die Meinung in der Bevölkerung sein, sondern sie basiere immer auf geltendem Recht. Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Situationen, bei denen die Frage nach Recht und Unrecht jedenfalls in der Bevölkerung eher emotional bewertet wurde. Mit vernünftigen Argumenten war häufig kein Weiterkommen. Dass diesbezüglich derzeit in der öffentlichen Wahrnehmung ein Ungleichgewicht entstanden ist, hat auch der Festredner Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof hervorgehoben. Daher plädiere ich erneut dafür, stets den Gewaltenteilungsgrundsatz zu wahren. Demokratie ist nicht selbstverständlich.“
Hintergrund:
Das Landesverfassungsgericht entscheidet in erster Linie über Verfassungsbeschwerden, Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, Wahlprüfungsbeschwerden und Normenkontrollanträge. Nach einer Gesetzesänderung können die Bürgerinnen und Bürger des Landes ab dem kommenden Jahr auch gegen gerichtliche Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erheben, wenn sie zuvor alle übrigen Rechtsmittel ausgeschöpft haben.