Gesetzentwurf regelt wichtige Finanzierung für den ÖPNV
Der Landtag hat heute in einer ersten Lesung eine Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr behandelt. Mit dieser Änderung wird eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt. Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die CDU-Fraktion hat sich immer der umfassenden Mobilität der Menschen durch ein hochwertiges, qualitatives Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verschrieben. Vor diesem Hintergrund ist dieses Gesetz ein essenzieller Schritt für die weitere angemessene Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs in unserem Bundesland.“
Hintergrund:
Ab 2020 sollen laut Gesetzesänderung 31 Millionen Euro zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs aus Landesmitteln des allgemeinen Finanzvermögens und nicht mehr aus dem Haushalt des Verkehrsministeriums finanziert werden. Des Weiteren wird mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf eine Regelung eingeführt, die bis zu 20 Millionen Euro jährlich als Zuwendungen für Investitionen in den straßengebundenen ÖPNV vorsieht. Diese Änderung stellt eine Anschlusslösung für die Ende 2019 auslaufenden Entflechtungsmittel des Bundes dar.