Gesetzentwurf ist deutliches Signal gegen dubiose Geschäftspraktiken
Der Landtag hat heute in einer ersten Lesung das Wohnungsaufsichtsgesetz behandelt. Dieses stellt für die Gemeinden eine gesetzliche Handhabe dar, um gegen Wohnungsmissstände, unzumutbare Überbelegung von vermietetem Wohnraum oder Verwahrlosung von Immobilien vorzugehen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich einzelne Bereiche in Städten und Kommunen Sachsen-Anhalts zu einem Ghetto entwickeln. Zudem kann es nicht sein, dass unlautere Vermieter Schrottimmobilien noch gewinnbringend vermieten können. Der Gesetzentwurf ist ein deutliches Signal gegen diese dubiosen Geschäftspraktiken.“
Hintergrund:
Das Wohnungsaufsichtsgesetz soll ein Mittel sein, um gegen Missstände auf dem Wohnungsmarkt vorgehen zu können. Dabei orientiert sich das Land an einem Entwurf aus Nordrhein-Westfalen, wo es Städte wie Duisburg und Essen bereits erfolgreich angewendet haben. Mit diesem Gesetz können die Gemeinden in gravierenden Fällen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gegen unlautere Vermieter verhängen.