Fortführung der Beihilfen zur Tierkörperbeseitigung
In der heutigen Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wurde auf Initiative der CDU-Fraktion die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auf den Weg gebracht. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer:
„Das Tierkörperbeseitigungsgesetz ist zwingend erforderlich, da eine Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung von Tierkörpern verendeter Tiere auch nach dem 31. Dezember 2018 nötig ist. Durch diese Änderung werden die Beihilfen zu den Kosten der Beseitigung von Vieh im Sinne der Tierseuchenbekämpfung gemäß dem Tiergesundheitsgesetz fortgeführt.
Ziel ist es, durch einen entsprechenden Umgang mit den tierischen Nebenprodukten und durch die geordnete Entsorgung der Abfälle eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, sowie eine Übertragung von Tierseuchen oder ein Einbringen von nicht zum Verzehr geeignetem Fleisch in die Lebensmittelkette zu verhindern.
Die Änderung des Ausführungsgesetzes ermöglicht der Tierseuchenkasse nun wieder die Beihilfen bis zum Ende des Jahres 2020 zu gewähren – übrigens genauso lange wie die EU-Notifizierung zur Gewährung dieser Beihilfen läuft.
Das Tierkörperbeseitigungsgesetz ist ein Gesetz zur Seuchenprävention und dient nicht der Agrarstrukturpolitik. Die CDU-Fraktion wird auch weiterhin die tierhaltenden Betriebe unterstützen.“