Forstwirtschaft für ihre weitere Professionalisierung unterstützen
Auf Initiative der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt wird auf der kommenden Landtagssitzung der Koalitionsantrag „Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt unterstützen – Professionalisierung von Privat- und Körperschaftswald voranbringen“ behandelt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Forsten der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer:
„Unsere Forstwirte sind eine verlässliche Säule des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt. Die Forstwirtschaft in ihrer Vielfalt gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln, denn der Wald erfüllt wichtige Nutz-, Schutz-, Klima- und Erholungsfunktionen. Damit diese nachhaltigen Funktionen auch zukünftig erfüllt werden können, muss eine weitere Professionalisierung im Privat- und Körperschaftswald erfolgen. Die Landesregierung wird durch den Antrag aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen vorzuhalten. Folgende Maßnahmen sind dazu u. a. erforderlich:
- Eine qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes. Den Erhalt, die Gründung, den Zusammenschluss und die Professionalisierung von Forstbetriebsgemeinschaften und Forstwirtschaftlichen Vereinigungen unterstützen.
- Gut ausgebildetes und ausreichendes Personal sicherstellen. Dies umfasst auch die Verpflichtung, ausscheidendes Personal im Landesforstbetrieb und im Landeszentrum Wald zu ersetzen.
- Im Landeshaushalt ausreichend Fördermittel zur Professionalisierung von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften einzustellen, um die Beschäftigung von Personal und/ oder Dienstleistern zu ermöglichen.
- Die forstliche Ausbildung am Standort Magdeburgerforth in der jetzigen Form erhalten.
- Zu prüfen, wie im Zuge der Weiterführung der Holzmobilisierungsprämie (HOMOP) der vorgehaltene, für den Prämienerhalt notwendige Holzeinschlag unter Berücksichtigung von Schadensereignissen flexibilisiert werden kann.
- Den effektiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewährleisten und die diesbezüglichen Verfahren unterstützen.
Dass, die direkte Förderung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ab 1.000 Hektar und eine dauerhafte Förderung über die gesamte GAK-Periode zum Ausgleich des Strukturnachteils für Kleinstprivatwald unter 10 Hektar, soweit ein Beitritt zu einer Forstbetriebsgemeinschaft nicht zumutbar ist, in der GAK verankert werden.