Europäischer Gerichtshof urteilt gegen Deutschland
Der europäische Gerichtshof urteilte gestern in der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Detlef Radke sowie das Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft der CDU-Fraktion, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages ist, Bernhard Daldrup:
„Die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde bereits im November 2016 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Der EuGH urteilte damit über die veraltete Düngemittelverordnung und die daraus resultierenden Grenzwertüberschreitungen der Nitratkonzentration im Grundwasser. Damit ist das gefällte Urteil zuungunsten der Bundesrepublik Deutschland keine Überraschung.
Dem Urteil liegen offensichtlich veraltete Fakten zu Grunde. So basiert die Entscheidung des EuGH auf der Düngemittelverordnung von 2006, welche bereits 2017 novelliert wurde. Das Urteil sollte nun nicht dazu führen, die Neuerungen in Frage zu stellen und für politische Machtspiele zu missbrauchen.
Laut Berichterstattung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landtages Sachsen-Anhalt existiert in Sachsen-Anhalt kein flächendeckendes Nitratproblem. Es sind lediglich einzelne Problemstellen bekannt, die allerdings u. a. auf hydrogeologische und hydrochemische Ursachen zurückzuführen sind.“