Ermittlungsverfahren im Fall Jalloh bleiben eingestellt
Zur heutigen Meldung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Oury Jalloh eingestellt bleibt, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Generalstaatsanwaltschaft hat sämtliche bisherigen Ermittlungen auf etwaige Widersprüche oder Lücken untersucht und insbesondere geprüft, ob es weitergehende Ermittlungsansätze geben könnte. Der Umfang der erneuten Befassung mit einem bereits in mehreren Instanzen ausgeurteiltem Vorgang ist in Sachsen-Anhalt einmalig.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein auf Tatsachen beruhender Beweis für ein aktives, schuldhaftes Handeln, welches zum Tod des Oury Jalloh geführt hätte, nicht mit strafprozessualen Mitteln erbracht werden kann. Weitere Ermittlungen mit dem Ziel einer Anklageerhebung von individuell verantwortlichen Personen werden als aussichtslos eingestuft.
Wir gehen von einem juristischen Abschluss des Ermittlungsverfahrens aus. Bis Ende 2018 kann als letztes Rechtsmittel ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht angestrebt werden.
Entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung vom 8. Juni 2018 bedeutet dies, dass nach Ablauf der Frist bzw. nach einer Entscheidung des OLG Naumburg der Rechtsausschuss des Landtages die juristischen Berater entsprechend einsetzen wird. Zuvor soll der Ausschuss den umfangreichen Prüfbericht lesen und den Generalstaatsanwalt anhören.
Mutmaßungen und Verschwörungstheorien kann man nicht verbieten. In Anbetracht des langjährigen Prozederes mit fortdauernden disziplinarischen Konsequenzen und seelischen Belastungen Betroffener, steht aber nun die Frage des Rechtsfriedens und der Integrität von Rechtsstaatsinstitutionen im Raum.“