Einsetzung von Beratern ist unstrittig
Zur heutigen Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung im Fall Oury Jalloh erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Mit Beschluss des Landtages vom 24. November 2017 wurde die Landesregierung gebeten, den Mitgliedern des Rechtsausschusses Akteneinsicht in das Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh zu gewähren.
Aufgrund des sehr umfänglichen Aktenmaterials gibt es Überlegungen, Berater hinzuzuziehen, die bei der Aufarbeitung der Akten behilflich sein sollen. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass ein konkreter Untersuchungsauftrag durch die Mitglieder des Ausschusses formuliert und beschlossen wird. Ein solcher Auftrag besteht bisher noch nicht.
Zur Vorbereitung einer möglichen Beauftragung wurde eruiert, welche Personen in Betracht kämen, die aufgrund ihrer juristischen Erfahrungen und ihrer überregionalen Reputation Gewähr dafür bieten, den Auftrag zu erfüllen.
In der Koalition waren wir uns einig, besonderen Wert darauf zu legen, dass diese Berater die dafür notwendige Neutralität besitzen, also bisher nicht mit diesem Verfahren in Berührung gekommen sind.
Im Koalitionsausschuss am 10. April habe ich über den Sachstand der Vorgespräche mit den in Frage kommenden Juristen informiert.“