Die Würde des Menschen ist unantastbar
Zur heutigen Landtagsdebatte zur Streichung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB), erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar, so steht es in unserem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1993 festgestellt, dass dies auch für ungeborenes menschliches Leben gilt. Dies legt dem Staat sowohl den Schutz der Würde der werdenden Mutter, als auch den Schutz des ungeborenen Kindes auf.
Die Diskussionen um die Abschaffung des § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, sind von vielfältigem Für und Wider geprägt. Einerseits muss alles dafür getan werden, dass keine ethische Verschiebung des Rechtsempfindens eintritt. Alle Beteiligten müssen sich vor Augen führen, dass ein Schwangerschaftsabbruch eine Entscheidung über den Fortbestand von menschlichem Leben ist. Gleichwohl steht außer Frage, dass Frauen in einer ausweglosen Situation geholfen werden muss.
Die Debatte muss unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Abschaffung des § 219a StGB ausspricht, geführt werden. Allein deshalb, um Gesellschaft und Politik weiter zu diesem wichtigen Thema zu sensibilisieren. Uns Menschen, kann weder die Notlage ungewollt schwangerer Frauen, noch die Tötung ungeborenen Lebens kalt lassen.
Die CDU-Fraktion wird sich im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung für eine Anhörung aussprechen.“