Das Schützenwesen ist Teil der regionalen und lokalen Identität!
Zur Landtagsdebatte um den Antrag „Sportschützen fördern – für ein bürgernahes Waffenrecht“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Das jahrhundertealte Schützenwesen mit all seinen Traditionen zählt in Deutschland zum bürgerlichen Brauchtum und ist Teil der regionalen und lokalen Identität. Daher unterstützen wir uneingeschränkt das Schützenwesen und damit die diskriminierungsfreie Ausübung des Schießsports!
Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich eines der strengsten überhaupt. Die strengen Regeln sorgen dafür, dass das Führen und Besitzen von Waffen nur mittels Waffen- oder Jagdschein zulässig ist. Der Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen ist an den Nachweis eines Bedürfnisses und der Sachkunde gebunden. Es liegt uns fern, im Waffenrecht weitere Verschärfungen vorzunehmen und wir verwahren uns grundsätzlich davor, Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht zu stellen.
Die Forderung der AfD das sog. ‚Grundkontingent‛ im Waffenrecht zu lockern, ist für den klassischen Sportschützen nicht notwendig, weil § 14 Absatz 3 des Waffengesetzes Ausnahmen zubilligt. Danach kann, wer ein hinreichendes Bedürfnis nachweist, eine Erlaubnis zum Erwerb weiterer Waffen erhalten.
Zwar führt die Beschränkung bei ernsthaften Leistungssportlern möglicherweise dazu, dass nicht alle Wünsche nach Waffen erfüllt werden können, gleichwohl besteht aber die Möglichkeit des Nachweises eines besonderen Bedürfnisses und somit zu einem für den Leistungssport zusätzlichen Erwerbs von Schusswaffen über das Grundkontingent hinaus.“