CDU-Fraktion verständigt sich zu politischen Schwerpunkten
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich während ihrer traditionellen Winterklausur zu aktuellen politischen Themen verständigt. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die CDU-Fraktion steht für den Erhalt der Förderschulen und an der Seite des Bildungsministers Marco Tullner, um die Existenz dieser Schulen auch in der Zukunft zu sichern. Es ist zu überlegen, die Mindestschülerzahl für Förderschulen mit dem Förderbedarf Lernen anzupassen, um so diese Schulen weiterhin in der Fläche des Landes anzubieten. Zukünftig muss es auch darum gehen:
- Möglichst wohnortnahe Angebote vorzuhalten.
- Die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen Regelschul- und Förderschulsystem vor allem beim Förderschwerpunkt Lernen zu erreichen.
- Schaffung von flexiblen Modellen, die den jeweiligen Gegebenheiten der Schulträger gerecht werden.
- Sicherung des Elternwillens bei der Wahl des Schultyps.
- Die Chancen auf einen anerkannten Schulabschluss zu erweitern und damit zusätzliche Möglichkeiten zur Teilhabe zu schaffen.
Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im Land werden zukünftig verstärkt Seiten- und Quereinsteiger ohne grundständige Lehramtsausbildung eingestellt. Dies hat seine Ursache in den Altersabgängen in der Lehrerschaft und in einer zunehmenden Konkurrenz am Lehrerarbeitsmarkt, die uns zu Flexibilisierungen der Einstellungsvoraussetzungen in den Lehrerberuf zwingen.
Innenminister Holger Stahlknecht stellte der Fraktion den Gesetzentwurf zu den Änderungen des Kommunalrechts vor. Von den Änderungen betroffen sind vor allem das Kommunalverfassungsgesetz (KVG), das Kommunalwahlgesetz (KWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KWO). Wichtige Änderungen sind unter anderem:
- Ausdrücklich gesetzliche Regelung der bereits jetzt schon geübten Praxis der Einwohnerfragestunden.
- Stärkung der kommunalen Mandatsträger durch Einführung einer grundsätzlichen Monatsfrist zur schriftlichen Beantwortung von Anfragen durch den Hauptverwaltungsbeamten.
- Umsetzung des Koalitionsvertrages durch Einführung eines größeren gemeindlichen Gestaltungsspielraums bei Einrichtung von Ortschaftsräten sowie Verzicht auf beschränkende Vorgaben zum Modell der Ortschaftsvertretung.
- Erhöhung der Sicherheit des Briefwahlverfahrens durch Einführung von Kontrollmitteilung an Briefwahlberechtigten.
- Einführung der Pflicht zur Vorlage von Ausweisdokumenten bei Kommunalwahlen.
Seit dem 1. Januar 2018 besteht die Pflicht zur elektronischen Erreichbarkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Staatssekretär Hubert Böning informierte die Fraktion, dass unsere Justiz pünktlich zum Jahresbeginn gewappnet war. Alle professionellen Einreicher können Schriftsätze komplett digital einreichen und mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch kommunizieren. Dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) derzeit offline ist, ist zutiefst bedauerlich, liegt aber nicht im Verantwortungsbereich des Bundesjustizministeriums oder der Landesjustizministerien, sondern allein bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Ab dem 01.1.2026 sind in den wesentlichen gerichtlichen Verfahren die Verfahrensakten vollständig in elektronischer Form zu führen. Die Arbeit mit der elektronischen Akte wird bereits in diversen Pilotprojekten in den Bundesländern erprobt. In Sachsen-Anhalt wird die E-Akte bereits in der Verwaltungsgerichtsbarkeit getestet, wo bereits vor dem 01.1.2018 schon mit der elektronischen Akte gearbeitet wird. Zwar bedarf es bis zur endgültigen Einführung der E-Akte noch viel Arbeit, damit das Verfahren ohne sogenannter Medienbrüche funktioniert, dennoch sind wir bereits auf einem guten Weg.
Die CDU-Fraktion hat sich zu NATURA 2000 ausführlich informieren lassen. Darin sind Schutzgebiete zusammengefasst, denen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ressourcen zukommt. Im Rahmen des Gebietsmonitorings für die 297 vom Land an die Europäische Union gemeldeten Schutzgebiete in Sachsen-Anhalt kam es darauf an, eine optimierte Balance zwischen den Erfordernissen des Natur- und Artenschutzes sowie der künftigen Nutzung durch den Menschen zu finden. Die CDU-Fraktion hat den Prozess in den zurückliegenden Jahren aktiv begleitet. Die aktuellen Regelungen entsprechen daher den Erfordernissen einer durch den Menschen gestalteten und über Jahrhunderte genutzten Kulturlandschaft. Artenschutz und Flächennutzung dürfen sich nicht ausschließen, wenn man die Akzeptanz der Bevölkerung für NATURA 2000 aufrechterhalten will. Die jetzige Umsetzungsstand der Maßnahmen entspricht diesem Anspruch.“