CDU-Fraktion lehnt Aufhebung des Ordnungswidrigkeiten-Paragraphen im Schulgesetz ab
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt lehnt die Streichung des Ordnungswidrigkeiten-Paragraphen 84 im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Nachdruck ab. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin Angela Gorr:
„Wir halten Sanktionsmaßnahmen im Falle von Verstößen gegen schulgesetzliche Normen strikt für nötig.
Die Fälle, in denen es tatsächlich bis zum Schularrest kommt, sind in ihrer Zahl verschwindend gering. Diese liegt deutlich unter 1 Prozent bezogen auf die Gesamtschülerzahl im Land. Die Opposition in Gestalt der LINKEN instrumentalisiert hier einen Einzelfall wie den jüngsten, tragischen Vorfall in Halle.
Es ist bei diesem Fall zu hinterfragen: Über ein Jahr haben die zuständigen vorgeschalteten Behörden in Halle offensichtlich versagt. Wie ist es dazu gekommen? Diese Frage muss noch geklärt werden.
Uns als CDU-Fraktion geht es im § 84 um eine allgemeine, für jedermann geltende, stufenweise Sanktionierung von Fehlverhalten, die Schüler wie auch Eltern gleichermaßen erreicht und in die Pflicht nimmt.“