Bundesrat stimmt für Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung dem Antrag der ostdeutschen Bundesländer zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) zugestimmt. Dazu erklären der Vertreter für die Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen der SED-Diktatur und hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, sowie der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Im November-Plenum hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt aufgrund der Beantragung einer Aktuellen Debatte zu 25 Jahren SED-UnBerG durch die CDU-Fraktion (Drs. 7/2103) und aufgrund des Antrages der Koalitionsfraktionen zur Entfristung der SED-UnBerG (Drs. 7/2101) mit der Forderung befasst, die Rehabilitierung von DDR-Unrecht zu entfristen. Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde beschlossen, der Landesregierung aufzugeben, sich im Bundesrat für die Entfristung bzw. Novellierung der SED-UnBerG einzusetzen.
Mit der jetzigen Zustimmung im Bundesrat über den gemeinsamen Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist der Weg nun frei, für einen Gesetzentwurf, der die Antragsfristen in den SED-UnBerG aufhebt. Dieser Gesetzentwurf muss nunmehr durch den Bundestag.
Wir gehen davon aus, dass auch im Bundestag für die Entfristung gestimmt wird. Die Aufarbeitung von SED-Unrecht darf kein Verfallsdatum haben.“
Hintergrund:
Die SED-UnBerG ermöglichen es politisch Verfolgten der SBZ/DDR für erlittenes Unrecht rehabilitiert zu werden sowie einen finanziellen Ausgleich bzw. eine Entschädigung zu erhalten. Nach aktueller Gesetzeslage ist die Antragstellung befristet auf den 31. Dezember 2019. Diese Frist aufzuheben hatte der Antrag der ostdeutschen Bundesländer im Bundesrat zum Ziel. Dieses Ziel ist erreicht, wenn auch der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmt.