Bestmögliche Notfallversorgung muss gewährleistet werden
Zu den aktuellen Zahlen zur Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienstgesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit der kürzlichen Novellierung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) hat der Landtag die Hilfsorganisationen erneut gestärkt. Klar ist, dass für die Patienten eine bestmögliche Notfallversorgung gewährleistet werden muss. Die gesetzlich festgeschriebene Hilfsfrist von 12 Minuten blieb daher unangetastet.
Aus den aktuellen Zahlen geht hervor, dass sich die Einhaltung der Rettungsfrist für Notärzte in den letzten Jahren erhöht hat und damit alle Beteiligten auf einem guten Weg sind. Aufgrund guter Verhandlungen der Leistungserbringer (z. B. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz) mit den Kostenträgern (Krankenkassen) entstehen derzeit mehr Rettungswachen in den Landkreisen. Daher werden sich die Hilfsfristen beim Einsatz eines Rettungstransportwagens (RTW) weiter verbessern.
Die Menschen im Land können sich weiter sicher sein, dass ihnen im Notfall schnell medizinische Hilfe zu Teil wird.“