Befugnisse der Polizei werden zugunsten der Sicherheit unserer Bürger erweitert
Zur heutigen Debatte zum Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Polizei und Sicherheitsbehörden sind im Rahmen der Gefahrenabwehr gesetzlich verpflichtet, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen zu schützen, den Einzelnen also vor rechtswidrigen Eingriffen anderer zu bewahren. Gerade in Zeiten des islamistisch motivierten Terrorismus stehen die Sicherheitsbehörden damit vor einer der größten Herausforderungen.
Immer wieder gibt es traurige Beispiele von Anschlägen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Terrorismus zielt darauf ab, Angst und Schrecken zu verbreiten und beeinträchtigt unser Sicherheitsempfinden nachhaltig. Um die Sicherheit und Ordnung für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, müssen wir tätig werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen daher die Befugnisse der Polizei erweitert werden. Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs umfassen:
- Meldeauflage: Das polizeiliche Instrument der Meldeauflage soll nunmehr als polizeiliche Standardmaßnahme ausdrücklich geregelt werden. Hooligans werden daran gehindert, an Fußballspielen teilzunehmen und linken und rechten Straftätern wird die Teilnahme an Versammlungen untersagt.
- Aufenthaltsanordnung/Kontaktverbot: Die bereits bestehende Möglichkeit, ein Aufenthaltsverbot auszusprechen, soll um eine Aufenthaltsanordnung sowie ein Kontaktverbot erweitert werden.
Elektronische Fußfessel: Das LKA soll die Ermächtigung erhalten, auf richterliche Anordnung hin, einen Gefährder verpflichten zu können, eine sogenannte elektronische Fußfessel zur Standortermittlung und Datenübertragung zu tragen. Durch dieses moderne Einsatzmittel erleichtern wir die Aufklärung von Straftaten und die Fahndung nach Gefährdern.