Bedarfsgerechte Betreuung wird sichergestellt
Zu den aktuellen Meldungen im Zusammenhang mit dem Betreuungsanspruch in den Kindertageseinrichtungen erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Die CDU-Landtagsfraktion steht klar für eine bedarfsgerechte Betreuung in den Kindertageseinrichtungen. Unser Vorschlag zum Betreuungsanspruch bezog sich ausdrücklich auf die Übernahme der Kosten des pädagogischen Personals für die ersten sechs Stunden durch das Land und die örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreise/kreisfreie Städte). Selbstverständlich und das war immer unsere Intention müssen im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf/Ausbildung und Familie auch Betreuungszeiten über diesen Stundenrahmen hinaus abgesichert werden. Ziel unseres Vorschlags ist zudem, eine klare Nachvollziehbarkeit der Finanzierung der Kinderbetreuung in unserem Bundesland zu ermöglichen.
Im Rahmen der intensiven Beratungen innerhalb der Koalition werden die vorliegenden Vorschläge derzeit miteinander abgestimmt sowie nach einer tragfähigen Lösung gesucht. Dabei sollen die Belange der Eltern, der Träger, des Personals, der Kommunen und des Landes gleichermaßen berücksichtigt werden. Das Kindeswohl hat dabei natürlich Priorität.”