Art. 4 Grundgesetz gilt für jedermann – aber nicht schrankenlos
Zur heutigen Debatte um die Wahrung der Rechte und Pflichten der Glaubens-, der Gewissens- und der Bekenntnisfreiheit erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der kirchenpolitische Sprecher, Andreas Schumann:
„Vorab festzustellen ist, dass die in unserer Verfassung normierten Grundrechte ein unverhandelbares und unveräusserbares Fundament unseres Staates und unserer Demokratie darstellen. Es ist eine Unterstellung der Fraktion DIE LINKE, wenn sie in ihrem Antrag in Ziffer eins unterschwellig davon redet, die besagten Freiheiten aus Artikel 4 des Grundgesetzes stünden zur Disposition. Nichts davon trifft in irgendeinem Punkt in der Realität des Miteinanders von Staat und Kirchen, aber auch des alltäglichen Lebens unserer Bürgerinnen und Bürger zu“, so Gorr.
„Diesen Vorwurf ausgerechnet von einer Partei zu erfahren, deren Vorgängerin zu DDR-Zeiten – die SED – den Kontakt mit den Kirchen gescheut hat, wie der Teufel das Weihwasser, ist infam. Die Rechte und die Pflichten aus Art. 4 des Grundgesetzes sind auch für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen und moslemischen Glaubens uneingeschränkt gültig. Die Grundrechte aus Artikel 4 des Grundgesetzes sind jedoch nicht schrankenlos, insbesondere im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates und seiner Vertreter.
Alles andere ist bewusste Stimmungsmache im Sinne einer Verunsicherung der Öffentlichkeit. Insofern ist fraglich, wozu der Antrag überhaupt dienen soll“, so Schumann abschließend.