Kinderbetreuung im Land wird weiter verbessert
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Im Ergebnis umfangreicher Verhandlungen innerhalb der Koalition, unter Berücksichtigung zahlreicher Hinweise und Gutachten, liegt jetzt ein Vorschlag zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vor. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es ein tragfähiger Kompromiss zwischen den durchaus unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten.
Damit werden die Rahmenbedingungen für die Betreuung und Förderung der Jüngsten in den Kindertageseinrichtungen weiter verbessert, z. B. durch die Berücksichtigung von Ausfallzeiten der Erzieher und Erzieherinnen bei der Berechnung des Betreuungsschlüssels. Der Rechtsanspruch für einen Platz von der Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleibt weiter bestehen und ist damit der umfangreichste in ganz Deutschland.
Auch viele Eltern werden über die geplanten Geschwisterregelungen finanziell entlastet werden. Die Rolle der Gemeinden bei der Organisation der Kinderbetreuung wird gestärkt und die finanzielle Nachvollziehbarkeit durch die Konzentration auf die Personalkosten deutlich verbessert. Alle Kinder haben einen täglichen Betreuungsanspruch von 8 Stunden, bei Bedarf, zum Beispiel bei Erwerbstätigkeit der Eltern, wird dieser unbürokratisch auf 10 Stunden erweitert. Auch die Elternvertretungen bekommen weitere Mitbestimmungsrechte.
Im anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir unter anderem darauf achten, dass die Eltern, die Vertreter der Träger von Kindertageseinrichtungen und auch die Kommunen ihre Meinungen und Anregungen zum Gesetz einbringen können.“