Zwischenschritt zur großen Reform
Zur heutigen Beschlussfassung zum Entwurf eines Vierten Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit der heutigen Beschlussfassung zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes haben wir nur einen Zwischenschritt auf dem Weg zur notwendigen Reform der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt getan. Die zusätzlichen Mittel werden die Gemeinden bei der Finanzierung dieser Aufgabe entlasten. Im Gegenzug erwarten wir, dass die Kommunen darauf achten die Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten.
In einem von der CDU-Fraktion initiierten Entschließungsantrag haben die Koalitionsfraktionen sich darauf verständigt, die gesetzlichen Regelungen der Kinderförderung in Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr zu reformieren.
Neben dem Gutachten zur Kinderbetreuung im Land, dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes liegen jetzt auch die Vorschläge der Koalitionsfraktionen für ein neues Kinderbetreuungsgesetz vor. Daher muss es in den kommenden Wochen und Monaten das Ziel sein, im Rahmen eines Kompromisses eine dauerhaft finanzierbare, qualitativ hochwertige und am Kindeswohl ausgerichtete Kinderbetreuung neu zu regeln. Dabei wollen wir alle Beteiligten in den Prozess aktiv einbinden.“