Zentrum mit modernster Technik zur Bekämpfung von Kriminalität
Zur heutigen Debatte um den „Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts“, kurz GKDZ-Staatsvertrag, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Bislang wird die polizeiliche Telekommunikationsüberwachung in den einzelnen Bundesländern dezentral ausgeführt. Aufgrund der Zunahme der Datendichte, ist es sinnvoll, Synergien mit unseren Nachbarbundesländern zu erschließen. Ein sogenanntes Ein-Zentrum-Modell ist in Bezug auf den personellen und administrativen Aufwand deutlich ökonomischer.
Das gemeinsame Zentrum zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien der Länder besitzt moderne Hard- und Software, die wir für die Bekämpfung der Kriminalität in Sachsen-Anhalt brauchen. Daher sprechen wir uns für die Einrichtung des sogenannten GKDZ mit Hauptsitz in Leipzig aus.“
Hintergrund:
Gemäß Art. 91 c Abs. 3 des Grundgesetzes, können die Bundesländer einen gemeinschaftlichen Betrieb informationstechnischer Systeme sowie die Errichtung von dazu bestimmten Einrichtungen vereinbaren. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben dies getan und am 19. Juli 2017 vertreten durch die Innenminister den GKDZ-Staatsvertrag unterschrieben. Thüringen hat bisher zwar nur eine Absichtserklärung unterzeichnet, dies liegt jedoch daran, dass in Thüringen vorher der Landtag beteiligt werden muss.