Wunschlisten am Haushalt vorbei, sind der falsche Weg!
Zur aktuellen Steuerschätzung und Wunschlisten aus dem politischen Raum erklären Finanzminister André Schröder und die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Der durch die Steuerschätzung mögliche Verzicht auf die Entnahme von Rücklagen weckt verständlicherweise Begehrlichkeiten. Es gilt das Haushaltsrecht, im Rahmen dessen alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, investive Mittel abfließen zu lassen. Darin ist sich die Koalition einig. Wir teilen den politischen Willen Investitionen möglichst vollständig zu binden. Eine politische Zweckbindung, mit einem Teil der Rücklagen auch Vorsorge für bereits geplante aber nicht ausfinanzierte Projekte zu treffen, unterstützen wir (z.B. JVA Halle). Wunschlisten am Haushalt vorbei zu fordern, wäre der falsche Weg.
Ein Teil dessen was am Jahresende übrig bleibt, sollte zusätzlich der Schuldentilgung zugeführt werden. Das wäre ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit.“