Wohnungseinbruch ist kein Kavaliersdelikt
Auf Drängen von CDU/CSU, hat sich der Koalitionsausschuss der Großen Koalition im Bund darüber geeinigt, dass der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet werden soll. Dazu erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Wir begrüßen den Vorstoß, denn dies bedeutet, dass die Tat als Verbrechen bestraft wird. Wohnungseinbruch ist kein Kavaliersdelikt. Die eigenen vier Wände sind für die Menschen ein hochsensibler Bereich. Der ist auch vor dem Hintergrund des Grundrechtsschutzes auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) besonders schützenswert. Die Erhöhung der Strafbarkeit trägt diesem Umstand Rechnung.“