Urteil des Bundesverfassungsgericht findet Berücksichtigung
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Übertragung von Aufgaben an die Landkreise beim Kinderförderungsgesetz erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir nehmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Aufgabenübertragung an die Landkreise im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes zur Kenntnis.
Natürlich werden wir das Urteil nach dem Studium der umfassenden Urteilsbegründung in den Prozess der anstehenden großen Überarbeitung des Kinderförderungsgesetzes mit einfließen lassen. Neben den entsprechenden Gutachten sowie dem Bericht des Landesrechnungshofes bildet dies das inhaltliche und rechtliche Fundament der kommenden Diskussionen.
Unabhängig davon wollen wir, dass die Gemeinden stärker als bisher die Möglichkeit haben, sich an den Verhandlungen mit den Trägern als Leistungserbringer der Kinderbetreuung zu beteiligen und mitzuentscheiden. Es geht um ein konstruktives Miteinander aller beteiligten Partner.
Als CDU-Landtagsfraktion werden wir am 29. November im Rahmen einer Klausurtagung inhaltliche Schwerpunkte für diesen Prozess festlegen.“