Umsetzung der Rechtslage – große Reform bleibt das Ziel
Zur heutigen Beratung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) im Landtag erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit den heutigen Beratungen zu einer weiteren Änderung des Kinderförderungsgesetzes setzen wir die aktuelle Rechtslage um. Zum einen gleichen wir den höheren Betreuungsaufwand sowie die steigenden Personalkosten in den Kindertageseinrichtungen grundsätzlich aus. Zum andern wird auch das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Festlegung eines Mindestfinanzierungsanteils der Gemeinden umgesetzt. Man könnte von einer Endabrechnung des jetzigen Kinderförderungsgesetzes sprechen.
Unabhängig davon muss jetzt die Neuformulierung des Kinderförderungsgesetzes in Angriff genommen werden. Jetzt liegen sowohl das Gutachten zur Evaluierung des KiFöG als auch der Sonderbericht des Landesrechnungshofes vor. Wichtig ist für uns noch die Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die für den 21. November 2017 erwartet wird. Das sind die inhaltlichen Säulen für das neue Gesetz, bei dem die Qualität der Kinderbetreuung genauso mit beachtet werden muss wie eine dauerhafte Finanzierbarkeit dieser Leistung.“