Spenden unterliegen gesetzlichen Bestimmungen – Aufklärung statt Ablenkung
Zur Berichterstattung des MDR über Parteispenden an die CDU erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Obfrau im 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), Eva Feußner:
„Im Parteiengesetz (PartG) ist klar geregelt, dass jede Partei berechtigt ist, Spenden anzunehmen. Sie dienen der Finanzierung der verfassungsgemäßen, gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben der Partei. Alle Spenden sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen einzunehmen und zu verzeichnen. Dies wird u. a. im Paragraphen 25 PartG geregelt. Hierbei gilt, dass Parteispenden keiner Zweckbindung unterliegen dürfen.
Aus den in der Berichterstattung genannten Spenden an die CDU, ist nicht ersichtlich, warum ein Abweichen von der gesetzlichen Regelung vorliegen sollte. Der Aufschrei, sofort den 15. PUA damit zu befassen und Mitglieder der betroffenen Kreisverbände als Zeugen zu vernehmen, ist im höchsten Maße fraglich und würde die Seriosität eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses untergraben. Darüber hinaus wäre problematisch, ob ein derartiges Vorgehen, mit dem Untersuchungsgegenstand dieses PUA´s im Einklang steht.
Dass im Vorfeld von Wahlen Spenden fließen, wie hier z. B. zur Bundestagswahl 2009 (2000 Euro) und zur Oberbürgermeisterwahl 2012 in Halle (1000 Euro), ist keine Besonderheit. Hieraus eine Verflechtung à la System Bullerjahn/Felgner zu konstruieren ist absurd. Wir sind für Aufklärung und nicht für Ablenkung.“