Rundfunkbeiträge stabil halten
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Entwurf eines Gesetzes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt uns heute zur ersten Beratung vor. Inhaltlich geht es dabei vor allem um die Neuregelung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Deutschlandradios, um die Höhe des Rundfunkbeitrages sowie um die Verteilung des Beitragsaufkommens zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio entsprechend des 20. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Für die kommenden vier Jahre liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro. Diese Stabilität sollte beibehalten werden. Daher müssen die Rundfunkanstalten die Kosten und auch die Auswahl neuer Aufgaben stets im Blick haben, um nicht noch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung einzubüßen.“
Hintergrund:
In einigen Landtagen wurde der 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits ratifiziert, darunter Thüringen, Berlin und Bremen. In Mecklenburg-Vorpommern wird wie bei uns, heute in erster Lesung darüber beraten. Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in allen Landesparlamenten soll der 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 1. September 2017 in Kraft treten bzw. hinsichtlich der Verteilung des Rundfunkbeitragsaufkommens rückwirkend zum 1. Januar 2017.