Radke/Borchert: CDU möchte Wolf in das Jagdrecht bringen
Auf Initiative der CDU-Fraktion wird die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht Sachsen-Anhalts geprüft. „Hier geht es zunächst um die Klärung von Haftungsfragen für Schäden, die durch den Wolf verursacht werden“, so der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Detlef Radke. Weiterhin wird die Landesregierung durch den Antrag der Koalitionsfraktionen gebeten, in Brüssel und Berlin vorstellig zu werden, um den Schutzstatus des Wolfes zurückzunehmen (EU-FFH-Richtlinie Anlage 5).
„Der Wolf ist keine vom Aussterben bedrohte Art, bedroht aber selbst geschützte Arten. Die Zunahme der Rissschäden zeigt, dass die Population mehr als stabil ist. Daher gehört sie in die aktive Kontrolle der Jägerschaft“, so der Altmärker Abgeordnete Carsten Borchert, Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt der CDU-Landtagsfraktion und Redner im Plenum.
Dieser bezeichnet die Wiederkehr des Wolfs als riesigen Feldversuch. Deutschland sei ein dichtbesiedeltes Industrieland mit urbanen Kulturlandschaften. Eine ungehemmte Ausbreitung der Population sei daher völlig inakzeptabel und auch wissenschaftlich fragwürdig. Andere EU-Länder würden die Wolfspopulation hingegen aktiv kontrollieren.
Die CDU-Fraktion fordere ferner eine Übertragung von Rissgutachten auf die Veterinärämter der Landkreise. „Wenn man Unterstützung für die Nutztierhalter ankündigt, dann muss man auch schnell und unbürokratisch vor Ort sein“, so Borchert. Dieser kündigt eine wissenschaftliche Konferenz der CDU-Fraktion zu diesem Thema im April 2017 an.