Qualitätsverbesserung und mehr Gerechtigkeit!
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich während ihrer Klausur in Wernigerode auf Eckpunkte zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG) verständigt. Sie spricht sich dafür aus, das Kinderförderungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt grundlegend neu zu fassen. Dazu erklären der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt, die finanzpolitische Sprecherin, Eva Feußner, sowie der sozialpolitische Sprecher, Tobias Krull:
„Mit dem Anspruch, mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Qualität in das System KiFöG zu bringen, ist die CDU-Fraktion in ihre Klausur gegangen. Ergebnis ist, dass sich die Fraktion für eine Neufassung ausgesprochen hat. Ziel einer Neufassung der Kinderförderung muss es sein, die Verantwortung wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dabei müssen die Zuständigkeiten zwischen allen Ebenen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in finanzieller wie in struktureller Hinsicht klar zugewiesen und abgegrenzt werden. Wir wollen einen bedarfsgerechten Betreuungsanspruch garantieren. Dabei übernimmt das Land 6 Stunden der Personalkosten für das pädagogische Personal. Wir leisten damit mehr im Bereich der Kinderförderung, als beispielsweise Brandenburg oder Niedersachen.
Im Mittelpunkt unserer Ziele steht das Kindeswohl. Ihm gerecht zu werden ist in erster Linie Aufgabe der notwendigen Elternverantwortung, aber auch der für die Kinderbetreuung zuständigen Politik.“
Anlage
Eckpunkte zur Neufassung des Kinderförderungsgesetzes