Menschen mit Behinderung müssen mitentscheiden können
Zum Antrag „Bundesteilhabegesetz im Sinne der Menschen mit Behinderung umsetzen. Mitbestimmung garantieren. Selbstbestimmung fördern“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„‚Nichts über uns, ohne uns‛, so lautet das Motto der Menschen mit Behinderungen, wenn es um Entscheidungen über ihre Angelegenheiten geht. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir uns von diesem Leitsatz bei der Stellung des oben genannten Antrags leiten lassen.
Deshalb wollen wir bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen-Anhalt unbedingt die Behindertenverbände mit einbeziehen, unter anderem bei der Erarbeitung des Landesrahmenvertrages. Also der Vereinbarung zwischen dem Land und den Leistungserbringern bzw. Trägern wie der Lebenshilfe oder diakonischen Einrichtungen für die Leistungen der Eingliederungshilfe.
Wir möchten dafür Sorge tragen, dass die Frauenbeauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für ihre Tätigkeit qualifiziert werden. Mit dem Budget für Arbeit werden die Möglichkeiten für die Behinderten erweitert, um auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden. Dazu sollen die Aufwendungen, die bisher für einen Platz in den Behindertenwerkstätten angefallen sind, auch für andere Zwecke verwendet werden können. Zum Beispiel als Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber oder für eine Assistenz am Arbeitsplatz.
Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.“