Landtag stimmt der Änderung des Rettungsdienstgesetzes zu
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) zugestimmt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„In der heutigen Endabstimmung wurde die Änderung des Rettungsdienst-gesetzes beschlossen, wodurch nun die Anpassung an das Bundesrecht vollzogen ist. Fortan wird das Berufsbild des Rettungsassistenten durch das des Notfallsanitäters ersetzt, wodurch das Berufsbild geschärft und die notwendigen Qualifikationen klar umrissen werden. Um die Umstellung auf den Notfallsanitäter zu erleichtern, wird eine Übergangsfrist gewährt, die regelt, dass für die Dauer von längstens zehn Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, Rettungsassistenten anstelle von Notfallsanitätern weiterhin tätig werden dürfen. Zudem beugt u. a. die Übergangsfrist Engpässen vor, die andernfalls aufgrund der um ein Jahr verlängerten Ausbildungszeit des Notfallsanitäters entstehen könnten.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes behalten Hilfsorganisationen ihre Vorrang-position, ohne Private auszuschließen. Die Hilfsfrist von 12 Minuten bleibt unangetastet. Damit gewährleisten wir eine schnelle und gute Versorgung unserer Bürger!“